Genau wie physische Briefe hat eine E-Mail-Nachricht zwei Adressensätze: die Umschlagadresse
und die Nachrichtenkopfadresse. Die Umschlagadresse, ähnlich der Adresse auf der Außenseite
eines Umschlags, wird vom MTA verwendet, um die E-Mail-Nachricht zu leiten und zuzustellen;
die Nachrichtenkopfadresse, die Teil des Nachrichtenkopfes ist, ähnelt der Adresse,
die einer Anrede am Anfang eines physischen Briefes beigefügt ist.
Die Einstellungen-Registerkarte auf dem Sender Filter-Bildschirm ermöglicht es Ihnen, den Typ der Absenderadressen auszuwählen, den Cloud Email Gateway Protection verwendet, um die Liste der genehmigten oder gesperrten Absender abzugleichen.
Die folgenden Optionen sind verfügbar:
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Umschlagadressen
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Nachrichten-Kopfzeilenadressen
Standardmäßig sind beide Optionen ausgewählt. Cloud Email Gateway Protection verwendet beide Adressen zum Abgleichen. Die Option Nachrichten-Kopfzeilenadressen kann geändert werden, während die Option Umschlagadressen nicht geändert werden kann.
HinweisWenn Nachrichten-Kopfzeilenadressen auf dem Bildschirm ausgewählt ist, empfiehlt TrendAI™, es auch auf dem Bildschirm Sender Filter Settings auszuwählen. Andernfalls funktionieren die von Endbenutzern hinzugefügten genehmigten
oder gesperrten Absender nicht wie erwartet.
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Cloud Email Gateway Protection bietet die Möglichkeit, einen X-Header in den Nachrichtenkopf für E-Mail-Nachrichten
von genehmigten Absendern einzufügen. Wenn Sie das Kontrollkästchen !!Insert an X-Header in the message header if an approved sender matches!! aktivieren, können Sie zusätzliche Aktionen basierend auf dem Nachrichtenkopf auf
Ihrem eigenen MTA oder Mailserver durchführen.
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Der folgende X-Header wird in den Nachrichtenkopf eingefügt, sobald die Umschlagadresse eines genehmigten Absenders übereinstimmt:
X-TM-Approved-Sender: envelope-sender -
Der folgende X-Header wird in den Nachrichtenkopf eingefügt, wenn die Umschlagadresse eines genehmigten Absenders nicht übereinstimmt, aber die Nachrichtenkopfadresse übereinstimmt:
X-TM-Approved-Sender: header-sender
Cloud Email Gateway Protection ermöglicht es Ihnen auch, festzulegen, welche der folgenden Scan-Kriterien nicht
auf E-Mails von genehmigten Absendern angewendet werden sollen:
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IP-Reputationsfilter
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Überprüfung unbekannter Absenderdomäne
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Spam
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BEC
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Phishing und andere verdächtige Inhalte
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Graymail
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Web Reputation
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Social-Engineering-Angriff
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Ungewöhnliches Signal
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Sicherheitsrisiken

Hinweis
Wenn diese Option ausgewählt ist, werden von Correlated Intelligence identifizierte verdächtige Dateien nicht zur weiteren Beobachtung an den Virtual Analyzer gesendet. -
Anomalies
HinweisSofern nicht anders angegeben, betrachtet Cloud Email Gateway Protection die Umschlagadresse als die übliche Absenderadresse.
Unabhängig von Ihren Absenderadresseinstellungen verwenden IP-Reputationsbasierter
Filter und die Überprüfung unbekannter Absenderdomänen immer Umschlagadressen anstelle von Nachrichten-Kopfzeilenadressen, um die Liste der genehmigten oder gesperrten Absender abzugleichen. Die Überprüfung
unbekannter Absenderdomänen bezieht sich auf die Überprüfung, ob die Umschlagadresse
des Absenders einen gültigen DNS-A- oder MX-Eintrag hat.
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