Regel 1: Maximale Größe einer dekomprimierten Datei Übergeordnetes Thema

Eine komprimierte Datei muss bei ihrer Dekomprimierung den angegebenen Grenzwert einhalten.
Beispiel: Sie haben den Grenzwert auf 20 MB gesetzt.
Szenario 1: Wenn die Größe der Datei archive.zip bei der Dekomprimierung 30 MB, beträgt, wird keine der in der Datei archive.zip enthaltenen Dateien durchsucht. Die anderen beiden Regeln werden nicht mehr überprüft.
Szenario 2: Wenn die Größe der Datei my_archive.zip bei der Dekomprimierung 10 MB beträgt:
  • Wenn die Datei my_archive.zip keine komprimierten Dateien enthält, überspringt OfficeScan Regel 2 und fährt direkt mit Regel 3 fort.
  • Wenn die Datei my_archive.zip komprimierte Dateien enthält, muss die Größe aller dekomprimierten Dateien unterhalb des Grenzwerts liegen. Beispiel: Die Datei my_archive.zip enthält die Dateien AAA.rar, BBB.zip und EEE.zip, und EEE.zip enthält 222.zip:
    my_archive.zip
       
    = 10 MB bei der Dekomprimierung
     
    \AAA.rar
     
    = 25MB bei der Dekomprimierung
     
    \BBB.zip
     
    = 3MB bei der Dekomprimierung
     
    \EEE.zip
     
    = 1MB bei der Dekomprimierung
       
    \222.zip
    = 2MB bei der Dekomprimierung
    Für die Dateien my_archive.zip, BBB.zip, EEE.zip und 222.zip wird eine Überprüfung hinsichtlich der Regel 2 durchgeführt, weil die kombinierte Größe dieser Dateien unterhalb des Grenzwerts von 20 MB liegt. AAA.rar wird übersprungen.